Meine Angebote
Angebote, Kosten, Arbeitsschwerpunkte, Zielgruppen, Rahmenbedingungen
In begrenztem Umfang kann für soziale Härtefälle ein geringeres Honorar vereinbart werden
Als
Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision können diese
Leistungen leider nicht mit Ihrer Krankenkasse verrechnet werden (siehe
„in Ausbildung unter Supervision“)
Zielgruppen
Kinder
Jugendliche
Erwachsene
Paare
Familien
Arbeitsschwerpunkte
ADHS
Angst und Panik
Autismus-Spektrum-Störung
Arbeit und Beruf
Beziehung- Partnerschaft – Ehe
Depression
Entwicklungsverzögerungen oder -schwierigkeiten
Familie
Frauen-Themen
Kinder und Jugendliche
Lebenskrisen
Neuorientierung
Pubertät
Essstörungen
Rahmenbedingungen
Die allgemeinen Rahmenbedingungen von Psychotherapie sind im Bundesgesetz über die Ausübung der Psychotherapie (BGBl. Nr. 361/1990, „Psychotherapiegesetz“) verankert.
- Verschwiegenheit (§15): Alles was Sie in der Therapie sagen, bleibt unter uns. Die Verschwiegenheitsplicht besteht ebenfalls gegenüber Angehörigen, Ämtern und Ärzten.
- Freiwilligkeit: Ich kann und darf Sie nicht gegen Ihren Willen behandeln
- Freie Therapeut*Innenwahl: Grundsätzlich hat sich bewährt, ca. 5 Gespräche zu vereinbaren und dann zu entscheiden, ob Sie noch weitere Gespräche brauchen und mit mir weitermachen möchten.
- Absageregelung: Ich bitte Sie, bei einer Verhinderung Termine so früh wie möglich abzusagen, bis zu 24 Stunden vor dem Termin ist dies kostenfrei möglich. Bei Absagen weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder Nichterscheinen wird das Honorar für die entfallene Stunde von mir in Rechnung gestellt. Sollte eine andereR Klient*in auf der Warteliste den Termin übernehmen können, kommt dies nicht zum Tragen.
- Verrechnung mit der Krankenkasse: Dies ist leider ausnahmslos nicht möglich als Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision, daher wurde das Honorar dementsprechend gestaltet.