Angebote & Kosten - Stefanie Blaha - Psychotherapie

Direkt zum Seiteninhalt
Meine Angebote
Angebote, Kosten, Arbeitsschwerpunkte, Zielgruppen, Rahmenbedingungen
Einzeltherapie
Einzeltherapie (Klient*In und Psychotherapeut*In) wird am häufigsten angewendet. Durch dieses Setting ist es möglich, persönliche Anliegen oder Probleme anzusprechen und gemeinsam Lösungswege zu erarbeiten. Zu bestimmten Themen können nach Absprache mit mir auch für Sie wichtige Personen eingeladen werden.

Einzeltherapie (50 Minuten) ……… 80€
Paartherapie
Paartherapie (Beide Partner*Innen und Psychotherapeut*In) kommt zum Einsatz, wenn beide an einem Konflikt oder Problem arbeiten wollen, oder vor einer Herausforderung in ihrer Beziehung stehen. Auch langjährige Beziehungen sind oft Spannungen oder „Flauten“ ausgesetzt, durch eine Paartherapie kann Ihre Perspektive aufeinander neu gefunden werden. Auch eine Trennung gut zu meistern und zu überstehen kann Inhalt dieses Settings sein, besonders bei Paaren mit Kindern spielt eine für alle zufriedenstellende Neuorganisation der Elternschaft eine wichtige Rolle.

Paartherapie (90 Minuten) ……… 140€
Familientherapie
Familientherapie ist oft sinnvoll, wenn es zwischen den einzelnen Familienmitgliedern Konflikte gibt, oder ein gemeinsames Problem muss bewältigt werden. Es kann die ganze Familie (alle, die „dazugehören“) die Therapie aufsuchen, oder auch nur ein Teil davon (z.B. Mutter und Tochter). Mittels Familiengesprächen können die Konflikte oder Probleme möglicherweise gelöst werden und eine Veränderung bewirken. Besonders bei Problemen von Kindern und Jugendlichen kann eine Familientherapie hilfreich sein.

Familientherapie (90 Minuten) …… 140-180€ abh. von der Personenanzahl
In begrenztem Umfang kann für soziale Härtefälle ein geringeres Honorar vereinbart werden
Als  Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision können diese Leistungen leider nicht mit Ihrer Krankenkasse verrechnet werden (siehe  „in Ausbildung unter Supervision“)
Zielgruppen

Kinder
Jugendliche
Erwachsene
Paare
Familien
Arbeitsschwerpunkte
ADHS
Angst und Panik
Autismus-Spektrum-Störung
Arbeit und Beruf
Beziehung- Partnerschaft – Ehe
Depression
Entwicklungsverzögerungen  oder -schwierigkeiten
Familie
Frauen-Themen
Kinder und Jugendliche
Lebenskrisen
Neuorientierung
Pubertät
Essstörungen
Rahmenbedingungen
Die allgemeinen Rahmenbedingungen von Psychotherapie sind im Bundesgesetz über die Ausübung der Psychotherapie (BGBl. Nr. 361/1990, „Psychotherapiegesetz“) verankert.
  • Verschwiegenheit (§15):   Alles was Sie in der Therapie sagen, bleibt unter uns. Die   Verschwiegenheitsplicht besteht ebenfalls gegenüber Angehörigen, Ämtern   und Ärzten.
  • Freiwilligkeit: Ich kann und darf Sie nicht gegen Ihren Willen behandeln
  • Freie Therapeut*Innenwahl:   Grundsätzlich hat sich bewährt, ca. 5 Gespräche zu vereinbaren und  dann  zu entscheiden, ob Sie noch weitere Gespräche brauchen und mit mir   weitermachen möchten.
  • Absageregelung:   Ich bitte Sie, bei einer Verhinderung Termine so früh wie möglich   abzusagen, bis zu 24 Stunden vor dem Termin ist dies kostenfrei  möglich.  Bei Absagen weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder  Nichterscheinen  wird das Honorar für die entfallene Stunde von mir in  Rechnung gestellt.  Sollte eine andereR Klient*in auf der Warteliste den  Termin übernehmen  können, kommt dies nicht zum Tragen.
  • Verrechnung mit der Krankenkasse:   Dies ist leider ausnahmslos nicht möglich als Psychotherapeutin in   Ausbildung unter Supervision, daher wurde das Honorar dementsprechend   gestaltet.
Zurück zum Seiteninhalt